AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Personalvermittlung der TalentiertStudiert
1. Vertragsgegenstand / Durchführung
1.1 Die TalentiertStudiert (nachfolgend „Anbieter“ genannt) erbringt Leistungen der Personalvermittlung ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“ genannt) werden nur anerkannt, soweit sie mit diesen AGB übereinstimmen oder vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistung durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem Verzicht auf die Geltung eigener Geschäftsbedingungen.
1.3 Der Anbieter rekrutiert auftragsbezogen für den Kunden und stellt Profile geeigneter Kandidaten mit entsprechenden Qualifikationen zur Verfügung. Auf Wunsch erfolgt eine persönliche Vorstellung der Kandidaten.
1.4 Grundlage der Personalsuche ist das zwischen den Parteien besprochene Anforderungsprofil sowie die bei Auftragserteilung ausgehändigten Unterlagen. Stellt der Anbieter dem Kunden Kandidaten vor, die vom Anforderungsprofil abweichen, gelten diese als vom Kunden akzeptiert, sofern der Kunde diese zu einem Vorstellungsgespräch einlädt oder ein Anstellungsvertrag geschlossen wird.
1.5 Der Anbieter verpflichtet sich, alle verfügbaren Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren.
1.6 Der Anbieter ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.
1.7 Der Kunde verpflichtet sich, alle benötigten Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Anbieter über alle für den Auftrag bedeutsamen Vorgänge zu informieren. Die Verantwortung für Entscheidungen, die auf Basis der Beratungsergebnisse getroffen werden, trägt allein der Kunde.
2. Angebote und Preise
2.1 Die Leistungen erfolgen zu den Preisen des jeweiligen Angebots. Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (Textform ausreichend) der Beauftragung durch den Anbieter zustande.
2.2 Die Höhe des Honoraranspruchs und die Vermittlungsmodalitäten können ergänzend in einem Rahmenvertrag festgehalten werden.
2.3 Basis für die Berechnung des Honorars ist das zukünftige Bruttojahreseinkommen des Kandidaten. Dieses beinhaltet alle Sonderzahlungen (z. B. 13. Gehalt, Urlaubsgeld), Tantiemen, Provisionen, Boni (bei 100 % Zielerreichung) sowie geldwerte Vorteile (z. B. Privatnutzung eines KFZ). Ein Dienstwagen wird, sofern nicht anders vereinbart, pauschal mit 6.000 € auf das Bruttojahreseinkommen angerechnet.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die zur Ermittlung des Provisionsanspruchs erforderlichen Unterlagen (z. B. Kopie des Arbeitsvertrages) unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
2.5 Die Erteilung des Suchauftrags als solche ist kostenfrei. Ein Honoraranspruch entsteht erst bei erfolgreicher Vermittlung (Abschluss eines Anstellungsvertrages).
2.6 Wird der Anstellungsvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der Kandidat für eine andere Position beim Kunden vorgesehen, bleibt der Honoraranspruch des Anbieters davon unberührt.
2.7 Sämtliche Honorarsätze verstehen sich netto. Da der Anbieter die Kleinunternehmerregelung anwendet, wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
3. Termine und Fristen
3.1 Das Honorar wird mit Abschluss des Anstellungsvertrages (unabhängig davon, ob eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit vereinbart wurde) fällig. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Abweichende Ratenzahlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Ein Honoraranspruch besteht auch dann, wenn der Kunde mit einem vom Anbieter vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von sechs Monaten nach der Erstvorstellung ein Beschäftigungsverhältnis eingeht – auch wenn der Kandidat zunächst abgelehnt wurde oder der Vertrag zu abweichenden Bedingungen zustande kommt.
3.3 Der Kunde meldet den Abschluss eines Anstellungsvertrages mit einem vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von zwei Wochen schriftlich an den Anbieter.
3.4 Hat sich ein vorgeschlagener Kandidat bereits unabhängig vom Auftrag beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich nach Erhalt des Kandidatenprofils darüber zu informieren. In diesem Fall entfallen weitere Leistungen des Anbieters bezüglich dieses Kandidaten.
4. Bewerberdaten / Datenschutz
4.1 Angaben zu Bewerbern beruhen auf Informationen der Kandidaten oder Dritter. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.
4.2 Es besteht keine Gewähr dafür, dass ein vorgeschlagener Kandidat nicht anderweitig vermittelt wird, solange kein Vertrag mit dem Kunden besteht.
4.3 Der Kunde behandelt alle Informationen über Kandidaten streng vertraulich. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte daraufhin einen Vertrag mit dem Kandidaten, schuldet der Kunde dem Anbieter das Honorar in voller Höhe, als hätte er den Vertrag selbst geschlossen.
4.4 Auf Verlangen sind dem Anbieter alle überlassenen Bewerberunterlagen zurückzugeben, sofern kein Vertrag mit dem Kandidaten zustande gekommen ist.
4.5 Der Anbieter behandelt alle Daten des Kunden und der Bewerber gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
5. Haftung
5.1 Alle Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen. Die Vermittlungstätigkeit entbindet den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Eignung des Kandidaten. Mit Abschluss des Arbeitsvertrages trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer eventuellen Nichteignung des Kandidaten oder fehlerhaften Angaben des Bewerbers entstehen.
6. Beendigung des Vermittlungsauftrags
6.1 Der Kunde kann den Vermittlungsauftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden.
6.2 Der Auftrag gilt als erfüllt, sobald ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und einem vom Anbieter vermittelten Kandidaten zustande gekommen ist.
7. Sonstiges
7.1 Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Soweit ausdrücklich ein qualifiziertes Formerfordernis vereinbart wurde, reicht die Textform nicht aus.
7.2 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie innerhalb von sieben Kalendertagen durch den Anbieter in Textform bestätigt werden.
7.3 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin.
7.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.6 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet. Die Angaben beziehen sich jedoch ausdrücklich auf alle Geschlechter (m/w/d) im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
